Freelance-Market-News 10/2026

Liebe Leser,
die Rahmenbedingungen für Selbstständige verändern sich – und mitunter entscheidet der richtige Zeitpunkt über langfristige finanzielle Folgen. In dieser Ausgabe beleuchten wir deshalb die geplante Rentenversicherungspflicht für Selbstständige. Könnte sich eine Gründung noch vor dem künftigen Stichtag lohnen, und welche Fallstricke sind dabei zu beachten?
Neue Pflichten gelten bereits beim Einsatz künstlicher Intelligenz: Seit August 2026 verlangt der europäische AI Act in bestimmten Fällen eine transparente Kennzeichnung von KI-generierten oder manipulierten Inhalten. Wir zeigen, wann Unternehmen und Freelancer tätig werden müssen, welche Inhalte von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind und warum eine dokumentierte menschliche Kontrolle wichtiger wird.
Wie aus zufriedenen Kunden neue Aufträge entstehen, erklärt Thomas Geiling in seinem Gastbeitrag zum Empfehlungsmarketing. Sein Rat: Nach einem erfolgreichen Projekt nicht einfach zum Tagesgeschäft übergehen, sondern Kunden gezielt um Empfehlungen bitten.
Außerdem freuen wir uns über die Nominierung von Freelance-Market für das Qualitätssiegel „Top Service 2026“ und einer unserer Freelancer erläutert derweil, wie Unternehmen Dolmetscher bedarfsgerecht einsetzen und durch passende Technik erhebliche Kosten sparen können.
Zum Abschluss zeigt unser Witz des Monats, wie es eine besonders agile Unternehmensberaterin schafft, Beruf und Privatleben miteinander zu verbinden.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Vergnügen beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Stichtag für Rentenpflicht für Selbstständige: Lohnt sich jetzt eine schnelle Gründung?
Die geplante Rentenversicherungspflicht setzt Gründungswillige unter Zeitdruck. Nach den Empfehlungen der Alterssicherungskommission sollen künftig alle nicht anderweitig abgesicherten Freelancer und Selbstständigen verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Wer bereits vor einem bestimmten (noch festzulegenden) Stichtag selbstständig tätig ist, soll sich dagegen ohne weitere Voraussetzungen gegen die Versicherungspflicht entscheiden können.
Bislang handelt es sich um eine Empfehlung und nicht um geltendes Recht. Der Gesetzgeber muss insbesondere den Stichtag sowie die Beitragshöhe und mögliche Übergangsregeln festlegen. Sollte das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, könnte dieses Datum zugleich als Stichtag dienen. Denkbar wäre aber auch ein früherer Termin, etwa die Veröffentlichung des Gesetzes. Planungssicherheit gibt es deshalb noch nicht.
Für angehende Freelancer kann die Unterscheidung erhebliche finanzielle Folgen haben: Bestandsselbstständige könnten eigenverantwortlich vorsorgen, indem sie das Opt-out wählen. Wer erst nach dem Stichtag startet, müsste in jedem Fall Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung entrichten.
Wer ohnehin 2026 gründen möchte, sollte die Selbstständigkeit nicht nur formal anmelden, sondern auch vor dem Stichtag mindestens eine Rechnung stellen, da neben der steuerlichen Anmeldung auch Rechnungen, Zahlungseingänge und später der Einkommensteuerbescheid als Nachweise für eine tatsächlich ausgeübte Tätigkeit dienen könnten.
Eine überstürzte Gründung ist dennoch nicht immer sinnvoll. Wer beispielsweise einen Gründungszuschuss beantragen will, muss den Antrag vor Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit stellen. Eine nebenberufliche Tätigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen schon vorher möglich sein. Auch bei ohnehin rentenversicherungspflichtigen Berufen oder einer Absicherung über ein berufsständisches Versorgungswerk bringt der mögliche Bestandsschutz natürlich keinen Vorteil.
Unternehmen und Freelancer: Neue Regeln zur Kennzeichnung von KI-Inhalten
Die europäische KI‑Verordnung (AI Act) verpflichtet seit August 2026 alle Nutzer und Betreiber von KI‑Systemen zu besonderen Transparenzpflichten, sobald KI‑Inhalte für andere Menschen wahrnehmbar werden. Betroffen sind sowohl Unternehmen als auch selbstständige Dienstleister, wenn sie KI zur Erstellung oder Bearbeitung von Inhalten nutzen oder mit Kunden über Chatbots und andere KI‑Interfaces interagieren.
Unternehmen und Freelancer dürfen KI als Werkzeug nutzen, etwa zur Unterstützung bei Textentwürfen, Übersetzungen, Rechtschreibkorrekturen oder zur Ideengenerierung, ohne dass diese Hilfsfunktionen grundsätzlich kennzeichnungspflichtig sind. Auch Produktbeschreibungen, Werbetexte und rein unternehmensbezogene Inhalte gelten in der Regel nicht als „Texte von öffentlichem Interesse“ und müssen daher meist nicht als KI‑Content gekennzeichnet werden.
Zulässig ist zudem, KI‑Texte redaktionell zu überarbeiten und inhaltlich zu verantworten. Wenn also eine menschliche Kontrolle stattfindet und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt, entfällt die gesetzliche Kennzeichnungspflicht für diese Texte. Auch rein interne oder private Nutzung von KI‑Inhalten, etwa für Memos, Notizen oder Hintergrundrecherchen, ist erlaubt und nicht kennzeichnungspflichtig, solange die Inhalte nicht veröffentlicht werden.
Nicht erlaubt ist es, kennzeichnungspflichtige KI‑Inhalte wie Deep-Fakes oder öffentlichkeitsrelevante KI‑Texte ohne klaren Hinweis als menschlich erstellte Inhalte erscheinen zu lassen. Deep-Fakes, also KI‑generierte oder manipulierte Bilder, Videos und Audios, die realen Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und als echt erscheinen könnten, müssen eindeutig als künstlich erzeugt oder verändert gekennzeichnet werden.
Notwendig ist eine sichtbare Kennzeichnung direkt am Inhalt (z. B. „AI generated“ oder „KI-modifiziert“). Sinnvoll sind insbesondere klare Prozesse zur menschlichen Prüfung von KI‑Texten, bevor sie als redaktionelle Inhalte veröffentlicht werden.
Gastartikel von Thomas Geiling: Wenn Sie zufrieden sind, empfehlen Sie uns weiter…
Durch einen einfachen Denkfehler haben Sie mit Variante 1 ein Vermögen verschenkt. Viele Verkäufer legen im Verkaufsprozess ihr Hauptaugenmerk lediglich auf den Vertragsabschluss und verlieren das Potential, was sich durch professionelle After-Sales-Betreuung eröffnet, allzu oft aus den Augen.
Wenn der Kunde zufrieden ist, stellen Sie ihm die Frage nach einer Empfehlung. Ziel sollte sein, dass Sie tatsächlich jeden zufriedenen Kunden nach drei Empfehlungen fragen, denn vielen Kunden kommt eine Empfehlung von alleine leider nicht in den Sinn, obwohl sie überzeugt sind von ihren Lieferanten. Eine kleine Aufmunterung mit dem Hinweis auf die Empfehlung reicht aber in der Regel schon aus, den positiven Eindruck an andere weiterzugeben.
Empfehlungsmarketing wirkt sich auf Ihr Unternehmen nicht notwendigerweise von einem Tag auf den anderen aus. Es sollte daher langfristig angelegt sein und bedarf der sorgfältigen Durchführung.
Im Übrigen ist ein erfreulicher Nebeneffekt solcher After-Sales-Befragungen die Chance auf Folgeaufträge bei Bestandskunden.
Freelance-Market für „Top Service 2026“ nominiert
Freelance-Market wurde soeben von der Redaktion des Magazins DUP UNTERNEHMER gemeinsam mit dem Deutschen Innovationsinstitut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung (diind) für das Qualitätssiegel „Top Service 2026“ nominiert. Mit dieser Auszeichnung werden Unternehmen gewürdigt, die sich durch herausragende Kundenorientierung, hohe Kompetenz und starke digitale Serviceleistungen auszeichnen.
„Wir freuen uns sehr über die Nominierung für ‚Top Service 2026‘ – sie ist eine Anerkennung für unseren täglichen Einsatz um Auftraggebern und Freiberuflern eine transparente und effiziente Plattform für die Zusammenarbeit zu bieten“, sagt Geschäftsführer Dr. Rainer Kurz von Freelance-Market. “Freelance-Market verbindet seit 2004 Firmen mit hochqualifizierten Freelancern und unterstützt damit insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei, flexibel auf Fachkräfte- und Projektbedarfe zu reagieren.”
Die Nominierung basiert auf einem mehrstufigen Prüfprozess, den das diind gemeinsam mit DUP UNTERNEHMER durchführt. Dabei werden unter anderem die öffentliche Wahrnehmung, der digitale Außenauftritt sowie externe Bewertungen und Kundenfeedback analysiert, um ein Bild der Servicequalität und der digitalen Servicestärke der nominierten Unternehmen zu gewinnen. Nur Unternehmen, die in allen Prüfschritten überzeugen, erhalten das Siegel „Top Service“, das Kunden und Geschäftspartnern einen klaren Hinweis auf exzellente Servicequalität und hohe Kundenorientierung gibt.
„Kundenorientierung, Kompetenz und digitale Serviceprozesse sind zentrale Bestandteile unseres Geschäftsmodells“, erläutert Dr. Kurz. „Wir investieren kontinuierlich in nutzerfreundliche Plattformfunktionen, transparente Informationsangebote und persönliche Unterstützung für die Unternehmen und Freelancer“.
Artikel unserer Freiberufler: Wie Sie Dolmetscher richtig einsetzen
Eingetragene Dienstleister können sich mit einem kurzen Artikel in den Freelance-Market-News vorstellen. In dieser Ausgabe präsentiert sich unser Freelancer Nummer 35 aus Stuttgart, der als Englisch-Dolmetscher mit 35 Euro/h gelistet ist.
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Dolmetschen – Dabei denkt man gern an eine Kabine mit 1-2 Dolmetschern und ungern an die Kosten. Der Tagessatz eines Dolmetschers beträgt ca. 900 Euro pro Tag plus Reisekosten und eine Kabine mit Tontechnik liegt bei rund 2000 Euro. Da fragt man sich: Geht das nicht auch günstiger?
Nun, zwei Dolmetscher sind meistens nötig, weil ein Dolmetscher nach ca. 20 Minuten eine Pause braucht, egal ob er simultan oder konsekutiv dolmetscht. Manchmal, wenn eine grobe Übersetzung ausreicht, die Veranstaltung kurz ist oder es viele Pausen gibt, reicht auch ein Dolmetscher. Unter Umständen genügt auch eine Personenführungsanlage (wie bei Tour-Guides in Museen oder bei lauten Fabrikbesichtigungen). Die Miete einer solchen Anlage mit einigen Kopfhörern, die in einen tragbaren Koffer passt, liegt bei unter 100 Euro. Beim „ins Ohr flüstern“ oder „ins Bühnenmikrofon sprechen“ entfällt die Technik komplett, d. h., der Gesamtpreis schwankt zwischen ca. 400 und 4000 Euro. Das ist gut zu wissen.
Doch es gibt noch eine Möglichkeit: Schriftdolmetschen – Dabei tippt der Dolmetscher auf einem Laptop, was dann ´live´ projiziert wird – ähnlich wie Untertitel in einem Kinofilm. Laptop und Großanzeige sind meist vorhanden, so dass man sich die gemietete Technik spart. Dabei sind oft nur Zusammenfassungen möglich, die ein guter Schriftdolmetscher gelegentlich sogar besser auf den Punkt bringt als so mancher Referent.
Ein leistungsstarker und flexibler Dolmetscher wird Ihnen all diese Möglichkeiten anbieten, so dass Ihre fremdsprachigen Teilnehmer alles verstehen und Sie nur das Nötigste dafür ausgeben.
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Freelance-Market-Witz des Monats: Wie Berater Arbeit und Privatleben vereinen
Ein Buchhalter, ein Jurist und eine sehr agile Unternehmensberaterin diskutieren, was günstiger ist: Heiraten oder nicht heiraten?
Der Buchhalter plädiert fürs Heiraten: „Verheiratete zahlen deutlich weniger Steuern!“
Der Jurist ist dagegen: "Scheidungen sind heute so teuer, dass ich als Anwalt sehr gut davon leben kann!"
Da ergreift die Beraterin das Wort: „Am besten ist es, einen Ehemann und einen Geliebten gleichzeitig zu haben. So kann ich mehr verdienen! Während der eine denkt, dass ich bei dem anderen bin, habe ich Zeit für die Arbeit!“
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